Als Administrativverfahren bezeichnet man das Verfahren, in welchem über den Entzug des Führerausweises nach einer Verkehrswiderhandlung entschieden wird. In diesem Zusammenhang treten regelmässig verschiedene Fragen auf, die nachfolgend beantwortet werden sollen.
Vorbemerkung 1:
Die nachfolgenden Antworten beziehen sich ausschliesslich auf so genannte Warnungsentzüge. Sicherungsentzüge, vorsorgliche Entzüge sowie gewisse Sonderfälle werden hier nicht behandelt. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Vorbemerkung 2:
Die für das Administrativverfahren zuständige Behörde trägt in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Bezeichnungen und ist auch unterschiedlich organisiert. Nachfolgend wird der Einfachheit halber von Strassenverkehrsamt gesprochen, wenn die Administrativbehörde gemeint ist. Andere Bezeichnungen sind z.B. Motorfahrzeugkontrolle (MFK) im Kanton Solothurn oder Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (KAM) im Kanton Freiburg.
Was ist ein Administrativverfahren?
Eine Verkehrswiderhandlung führt zu zwei verschiedenen Verfahren: Das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft einerseits und das Administrativverfahren des Strassenverkehrsamts andererseits. Im Strafverfahren werden Sie zu einer Busse oder Geldstrafe verurteilt, im Administrativverfahren erhalten Sie eine Verwarnung oder Ihnen wird der Führerausweis entzogen.
Für das Strafverfahren ist jeweils die Staatsanwaltschaft am Ort der Tatbegehung (sprich: Verkehrsregelverletzung) zuständig; das Administrativverfahren wird durch die zuständige Behörde Ihres Wohnsitzkantons geführt.
Wann wird ein Administrativverfahren eröffnet?
Bei allen Verkehrswiderhandlungen, die nicht mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Im Ordnungsbussenverfahren behandelt werden z.B. Parkbussen, geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Nichttragen der Sicherheitsgurte. Die Ordnungsbusse erkennen Sie daran, dass Sie diese direkt von der Polizei und nicht von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Ich habe doch bereits eine Busse bezahlt, weshalb muss ich jetzt auch noch den Ausweis abgeben?
Straf- und Administrativverfahren bestehen nebeneinander und es ist gesetzlich vorgesehen, dass man bei Strassenverkehrsdelikten auf zwei verschiedene Arten "bestraft" wird.
Das Strassenverkehrsamt hat mir auch eine Busse gegeben, wie ist das möglich?
Die Rechnung des Strassenverkehrsamts betrifft die Gebühren des Verfahrens und ist keine Busse. Bussen werden nur im Strafverfahren ausgesprochen.
Wie lange muss ich meinen Ausweis abgeben, wenn…?
Das hängt von der Schwere der Widerhandlung ebenso ab wie von der Frage, ob Ihnen der Ausweis bereits einmal entzogen wurde.
Im Administrativverfahren gibt es drei Kategorien: leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlungen. Für jede dieser Kategorien gelten andere "Bewährungsfristen" bzw. Rückfallregelungen.
Eine Zusammenstellung der häufigsten Widerhandlungen und der Konsequenzen finden Sie hier
Muss ich den Ausweis auch abgeben, wenn ich beruflich darauf angewiesen bin?
Ja. Lesen Sie hierzu auch den ausführlichen Artikel: Link
Stimmen sich Staatsanwaltschaft und Strassenverkehrsamt bei ihren Entscheiden ab?
Die Staatsanwaltschaft nimmt keine Rücksicht auf das Administrativverfahren und hat in der Regel keine Kenntnis von den Entscheiden des Strassenverkehrsamts.
Umgekehrt sieht es etwas anders aus: Das Strassenverkehrsamt ist an die Tatsachenfeststellungen der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts gebunden. Wird also z.B. im Strafbefehl festgestellt, dass Sie während der Fahrt eine SMS gelesen haben, und akzeptieren Sie diesen Strafbefehl, können Sie den Vorwurf gegenüber dem Strassenverkehrsamt später nicht mehr bestreiten, selbst wenn dies nicht der Wahrheit entspricht.
Sogar bei sehr geringen Bussen ist daher immer Vorsicht geboten: Auch Vorwürfe, die im Strafverfahren nur zu kleinen Bussen von unter CHF 300.-- führen, können im Administrativverfahren einen Führerausweisentzug zur Folge haben.
Darf das Strassenverkehrsamt über einen Ausweisentzug entscheiden, bevor das Strafverfahren abgeschlossen ist?
Ja, dies wird insbesondere im Kanton Bern häufig so gehandhabt. Sie können aber verlangen, dass das Strassenverkehrsamt mit seinem Entscheid zuwartet. Man spricht in diesem Fall von einer Sistierung des Verfahrens.
Achtung: Ob eine Sistierung sinnvoll ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Je nachdem kann es für Sie günstiger sein, wenn das Strassenverkehrsamt sofort entscheidet.
© Saskia August, Rechtsanwältin, 02/2020