Unsere Aufwendungen verrechnen wir auf Stundenbasis. Im Rahmen des Erstgespräches werden wir mit Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung treffen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so raten wir Ihnen dazu, noch vor dem ersten Gespräch mit uns mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und Ihren Fall dort anzumelden. Dadurch erlangen Sie Klarheit darüber, ob und welche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Sollten Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, stellen wir nach dem ersten Gespräch gerne für Sie bei Gericht einen Antrag um unentgeltliche Prozessführung und Vertretung vor Gericht.