Ihnen wurde der Führerausweis vorsorglich abgenommen? Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen und erfahren, wie es im Verfahren weitergeht.
Einleitung
Normalerweise entscheidet das Strassenverkehrsamt* über den Entzug von Führerausweisen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Polizei den Führerausweis allerdings direkt einziehen. In erster Linie betrifft dies Fahren in angetrunkenem Zustand (über 0.8 ‰ bzw. 0.4 mg/l), Fahren unter Drogeneinfluss oder in sonst fahrunfähigem Zustand (inkl. Sekundenschlaf), "Raserdelikte" sowie andere schwerwiegende Verkehrsregelverletzungen.
Wichtig: Ab dem Moment der Abnahme sind Sie nicht mehr fahrberechtigt. Wenn Sie trotz entzogenem Führerausweis ein Fahrzeug führen, machen Sie sich strafbar (Eintrag im Strafregister) und der Führerausweis wird Ihnen hierfür noch einmal entzogen.
Was geschieht als nächstes?
Die Polizei füllt ein Formular "vorsorgliche Abnahme des Führerausweises" aus und sendet dies zusammen mit dem Führerausweis unverzüglich an das Strassenverkehrsamt. Das Strassenverkehrsamt wird sich nun in Kürze, in der Regel innerhalb von 2 Wochen, schriftlich bei Ihnen melden. Es teilt Ihnen mit, dass Ihr Führerausweis vorsorglich entzogen wird und dass weitere Entscheidungen getroffen werden, sobald der Polizeirapport und allfällige Laborresultate vorliegen.
Wann und wie bekomme ich meinen Führerausweis zurück?
Je nach Arbeitsauslastung und Geschwindigkeit der Polizei und des Labors kann es mehrere Wochen bis sogar Monate dauern, bis die Ergebnisse vorliegen und ein Bericht erstellt ist. Mit sechs bis acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Führerausweises sollten Sie durchaus rechnen.
Nach Vorliegen dieser Unterlagen wird das Strassenverkehrsamt eine Entscheidung treffen, wobei Sie vorher eine Frist für eine schriftliche Stellungnahme erhalten. Folgende Entscheide sind anschliessend möglich:
In den Fällen der vorsorglichen Abnahme des Führerausweises durch die Polizei ist es empfehlenswert, einen Anwalt beizuziehen, weil es sich nicht um Bagetelldelikte handelt und auch im Strafverfahren empfindliche Strafen zu erwarten sind. Spätestens wenn das Strassenverkehrsamt eine Stellungnahme verlangt, kann ein Anwalt je nach Ausgangslage einiges bewirken.
© Saskia August, Rechtsanwältin, 10/2021
* Strassenverkehrsamt meint hier die für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr zuständige Behörde. Diese heisst in jedem Kanton anders (z.B. MFK in Solothurn, KAM in Freiburg).